Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen, Reservierungen und Raumvermietungen

 


I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung von Räumen und Flächen (z. B. Drei‑Lilien‑Saal, Opelbad‑Restaurant, „Martha – Die Hütte“, „Wagners Stübchen“ u. a.) sowie für die Bewirtung und die Durchführung von Veranstaltungen des Kunden.

  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.

II. Vertragsabschluss; Optionen

  1. Angebote des Veranstalters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch Buchungsbestätigung in Textform (E‑Mail genügt) oder durch beiderseitige Unterzeichnung.

  2. „Optionen“/Reservierungen, die mit einer Frist bezeichnet werden, verfallen automatisch mit Fristablauf, wenn bis dahin keine Buchung in Textform erfolgt.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten

  1. Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der Veranstalter kann angemessene Vorauszahlungen/Deposits verlangen. Fälligkeiten, Teilbeträge und Zahlungsarten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Gehen fällige Beträge nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (vgl. V.2) und Stornopauschalen gemäß IV zu verlangen.

  3. Soweit Mindestumsätze vereinbart sind, werden fehlende Umsätze bis zur Mindesthöhe berechnet.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden bedarf der Zustimmung des Veranstalters in Textform. Ohne diese Zustimmung sind die vereinbarte Raummiete sowie nicht stornierbare, nachweislich veranlasste Drittleistungen (z. B. Technik, Künstler, externe Dienstleister) zu zahlen. Der Veranstalter wird sich nachweisbar um eine Ersatzvermietung bemühen; erzielte Erlöse werden angerechnet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

  2. Ist zwischen den Parteien ein Datum für einen kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Datum in Textform zurücktreten; danach gelten die nachstehenden Pauschalen.

  3. Stornopauschalen für Speisen & Getränke (zusätzlich zur Raummiete):

    • 28–15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 35 %

    • 14–4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

    • ≤ 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

  4. Berechnungsgrundlagen für die Pauschalen:
    a) Speisen: vereinbarter Menü-/Buffetpreis × verbindliche/zuletzt schriftlich bestätigte Teilnehmerzahl. Ist kein Preis vereinbart, gilt das günstigste 3‑Gang‑Menü des zum Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Veranstaltungsangebotes.

    b) Getränke: vereinbarte Getränkepauschale × Teilnehmerzahl. Ist keine Pauschale vereinbart, gilt die günstigste Getränkepauschale des zum Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Veranstaltungsangebotes.

  5. Mit den Pauschalen nach Ziff. 3 ist der Abzug ersparter Aufwendungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

V. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund in Textform vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen, insbesondere wenn

    • höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;

    • Veranstaltungen unter irreführender oder rechtswidriger Zweckangabe gebucht wurden;

    • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstalters gefährden kann;

    • fällige Vorauszahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden (vgl. III.2).

  2. Im Fall des Rücktritts aus wichtigem Grund hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz; bereits erhaltene Anzahlungen werden – soweit kein Anspruch auf Stornopauschalen nach IV besteht – erstattet.

VI. Teilnehmerzahl, Ablauf, Meldetermine

  1. Der Kunde teilt die verbindliche Teilnehmerzahl spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mit. Diese Zahl ist Abrechnungsgrundlage. Bei späterer Mitteilung gilt die zuletzt schriftlich bestätigte Zahl bzw. die im Angebot ausgewiesene Mindestpersonenzahl.

  2. Erhöhungen der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % können bis 3 Tage vor Beginn in Textform angenommen werden; es besteht kein Anspruch hierauf. Abgerechnet wird nach der tatsächlich erbrachten Leistung, mindestens jedoch nach der verbindlichen Zahl.

  3. Zeitpläne, Programm- und Aufbauzeiten sind rechtzeitig abzustimmen. Überstunden des Service‑/Küchenteams werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.

VII. Speisen & Getränke; Mitbringen von Speisen/Getränken

  1. Speisen und Getränke werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt. Das Mitbringen eigener Speisen/Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform; es können Kork‑/Tellergelder bzw. Hygienepauschalen berechnet werden.

  2. Nicht verzehrte Speisen von Buffets können aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht mitgegeben werden, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist.

VIII. Technik, Ausstattung, Deko, Brandschutz

  1. Das Einbringen, Aufstellen und Betreiben von Deko, Technik oder Exponaten bedarf der Zustimmung des Veranstalters und muss brandschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Offenes Feuer (Kerzen, Pyrotechnik etc.) ist nur nach ausdrücklicher Freigabe zulässig.

  2. Für Beschädigungen an Räumen, Mobiliar, Technik oder Außenanlagen haftet der Kunde; dies gilt auch für Schäden, die durch Teilnehmer, Mitarbeiter, Beauftragte oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

  3. Vom Kunden eingebrachte Gegenstände sind nicht über den Veranstalter versichert. Der Abschluss entsprechender Versicherungen obliegt dem Kunden.

IX. Musik, GEMA, Lautstärke, Sperrzeiten

  1. Für GEMA‑Meldungen und ‑Gebühren ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart.

  2. Die örtlichen Lärmschutz‑ und Sperrzeitregelungen sind einzuhalten. Musikalische Darbietungen im Außenbereich sind nur im Rahmen der behördlichen Vorgaben zulässig.

X. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  3. Für eingebrachte Sachen des Kunden/der Teilnehmer übernimmt der Veranstalter – vorbehaltlich Ziff. 1 – keine Haftung.

XI. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Stromausfälle, Streiks, Sperrungen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

  2. Die Parteien informieren sich unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung und suchen nach zumutbaren Alternativen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

XII. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters (abrufbar über die Website). Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO.

XIII. Bild‑/Tonaufnahmen

Kommerzielle Foto‑/Film‑/Tonaufnahmen durch den Kunden oder beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters; die Rechte Dritter (Teilnehmer, Künstler, Location) sind zu beachten.

XIV. Sonstiges; Aufrechnung; Schrift-/Textform

  1. Textform im Sinne dieser AGB ist § 126b BGB (z. B. E‑Mail). Gesetzliche Schriftform bleibt unberührt, wo zwingend vorgeschrieben.

  2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Veranstalters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

  3. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Veranstalters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.


Stand: 26.08.2025
BEDOWA GmbH
Neroberg 2
65193 Wiesbaden

Handelsregister: HRB 21850
Registergericht: Wiesbaden

Vertreten durch:
Stephan Wagner

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